Die Beiträge sind Bringschulden und im voraus zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge wird vom erweiterten Verwaltungsausschuß im Rahmen der Vorgabe der Verbände festgesetzt.
Jahresbeiträge:
Jugendliche unter 18 Jahre
oder Auszubildende,Wehr- oder Zivildienstleistende nach §3 48,00€
Einzelmitglieder über 18 Jahre 72,00€
Familienmitglieder
(Ehepaare, Eltern/Elternteil mit Kindern unter 18 Jahre) 108,00€
Für Kinder, die noch nicht schwimmen können und als Einzelmitglied für einen Schwimmkurs angemeldet sind,wird der Beitrag erst ab Beginn des Schwimmkurses berechnet und damit zu diesem Zeitpunkt fällig.
Aufnahmegebühr:
Der Verein erhebt pro Aufnahmeantrag eine einmalige Aufnahmegebühr von 30,00€
(Bei Anmeldung eines Geschwisterkindes entfällt die Aufnahmegebühr von 30€)
Umlagen:
Umlagen werden zur Zeit nicht erhoben.
Diese Beitragsordnung tritt auf Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06. November 2000 ab 01. Januar 2001 in Kraft.