Mitgliedsbeiträge

Die Beiträge sind Bringschulden und im voraus zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge wird vom erweiterten Verwaltungsausschuß im Rahmen der Vorgabe der Verbände festgesetzt.
Jahresbeiträge:

Jugendliche unter 18 Jahre
oder Auszubildende,Wehr- oder Zivildienstleistende nach §3                                    48,00€

Einzelmitglieder über 18 Jahre                                                                                 72,00€

Familienmitglieder
(Ehepaare, Eltern/Elternteil mit Kindern unter 18 Jahre)                                          108,00€

Für Kinder, die noch nicht schwimmen können und als Einzelmitglied für einen Schwimmkurs angemeldet sind,wird der Beitrag erst ab Beginn des Schwimmkurses berechnet und damit zu diesem Zeitpunkt fällig.

Aufnahmegebühr:
Der Verein erhebt pro Aufnahmeantrag eine einmalige Aufnahmegebühr von               30,00€
(Bei Anmeldung eines Geschwisterkindes entfällt die Aufnahmegebühr von 30€)

Umlagen:
Umlagen werden zur Zeit nicht erhoben.

Diese Beitragsordnung tritt auf Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 06. November 2000 ab 01. Januar 2001 in Kraft.

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